Stamm-SupervisorInnen

Die Durchführung aller im Rahmen der Praktischen Ausbildung selbstständig durchgeführten Therapien wird zuverlässig und bindend von SupervisorInnen des Ausbildungszentrums überprüft und begleitet. Sie erfüllen die Qualitätskriterien des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und sind vom Landesprüfungsamt Bayern anerkannt. Mindestens50 Stunden finden in Form von Einzelsupervision statt, weitere 100 Stunden in kleinen Gruppen von etwa vier TeilnehmerInnen. Es muss durchschnittlich nach jeder vierten der insgesamt mindestens 600 Therapiestunden eine Supervisionseinheit erfolgen.

Aus Datenschutzgründen werden die Namen der für das Institut tätigen SupervisorInnen zunächst nicht veröffentlicht, konkrete Anfragen können aber an das Ausbildungszentrum gestellt werden.